2017年 1月 5日
ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN PUNKTE DURCH EMERGO:
Eine zweite europäische zuständige Stelle, das schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic), hat sich nun mit dem Problem der Medizinproduktehersteller befasst, deren CE-Kennzeichnung in Gefahr ist, da die entsprechenden Benannten Stellen den Betrieb einstellen.
Swissmedic berichtete, dass aufgrund der strengeren Inspektionen von Benannten Stellen durch die Aufsichtsbehörden die Zahl der europäischen Benannten Stellen, die CE-Kennzeichnungen für Medizinprodukte anbieten, bereits von 80 auf 60 gesunken ist. Deshalb müssen einige Hersteller nun nach neuen Benannten Stellen suchen, um ihre Produkte zu zertifizieren oder die Zertifizierung zu verlängern, was bis zu einem Jahr dauern kann.
„Aus regulatorischer Sicht wurde die Gültigkeit der CE-Zertifikate während dieser Übergangsfrist noch nicht völlig klargestellt“, gibt Swissmedic an. „Daher stellt sich die Frage, ob Medizinprodukte mit betroffenen CE-Zertifikaten weiterhin auf den Markt gebracht werden können.“
Harmonisierte Bemühungen zur Lösung des Problems
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben einen harmonisierten Ansatz zur Lösung dieses Problems ratifiziert, wobei zuständige Behörden „Übergangsfristen“ einräumen können und eine weitere Vermarktung der betroffenen Produkte möglich wäre, während die Hersteller an einer Verlängerung ihrer CE-Kennzeichnungszertifizierung arbeiten.
Wie die französische Behörde ANSM hat auch Swissmedic einen eigenen Ansatz für die betroffenen Hersteller mit Sitz in der Schweiz festgelegt, der auf dem obengenannten europäischen Prozess aufbaut, obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist.
Der Schweizer Notfallplan
Swissmedic plant, den betroffenen Herstellern bis zu 12 Monate ab der Widerrufung der Benennung der Benannten Stellen einzuräumen, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Während dieser Frist wird die Behörde den Vertrieb der betroffenen Produkte nicht behindern, vorausgesetzt, die folgenden Auflagen sind erfüllt:
Die betroffenen Hersteller müssen innerhalb von 30 Tagen ab dem Widerruf der Benennung der alten Benannten Stelle Kopien der betroffenen Zertifikate und Produkte, relevante Konformitätserklärungen, einen Nachweis über die erneuten Zertifizierungsbemühungen bei einer neuen Benannten Stelle und einen Zeitplan für die Zertifizierung bei Swissmedic einreichen, damit ihnen die Übergangsfrist eingeräumt wird.
Die Behörde plant außerdem, weiterhin Freihandelszertifikate für die betroffenen Produkte während der Übergangsfrist auszustellen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Whitepapers zur Auswahl von europäischen Benannten Stellen und zu unangekündigten Audits durch Benannte Stellen (beide auf Englisch).