2017年 3月 7日
ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN PUNKTE DURCH EMERGO:
Das südkoreanische Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) hat Klarstellungen zur Registrierung von Medizinprodukten und Qualitätssicherungssystemvorschriften veröffentlicht, deren Umsetzung unmittelbar bevorsteht.
Die Emergo-Berater in Seoul berichten, dass die südkoreanische Behörde das Medizinproduktegesetz Nr. 14330 sowie die KGMP-Vorschrift Nr. 2016-156 (Links auf Koreanisch) aktualisiert, um die Vorschriften zur eindeutigen Gerätekennung (UDI), Ausgabenberichten und zu Audits von Qualitätsmanagementsystemen im Rahmen der koreanischen guten Herstellungspraxis (KGMP) klarzustellen.
Pläne des MFDS für UDI-Vorschriften
Das MFDS hat Pläne zur Einführung von UDI-Vorschriften für alle Klassen von Medizinprodukten in den nächsten paar Jahren klargestellt und die damit verbundenen Pflichten für Registrierungsinhaber veröffentlicht.
„Das aktuelle Medizinproduktegesetz liefert nur eine geringe Grundlage für das Verständnis des Status eines Produkts von der Fertigungs- oder Importphase bis zur Vertriebsphase“, meint In-Wha Kim, Spezialist für regulatorische Angelegenheiten in der südkoreanischen Niederlassung von Emergo.
Deshalb wird das MFDS laut Kim ein UDI-System einführen, nach dem Hersteller, Importeure und Vertriebshändler Lieferverläufe melden und ein Informationszentrum für Medizinprodukte einrichten müssen, wie in einem Seminar des Ministeriums im Januar 2017 verlautbart wurde.
Die UDI-Vorschriften würden für Produkte der Klasse IV und risikoreiche Produkte im Jahr 2019 in Kraft treten, für Produkte der Klasse III im Jahr 2020, für Produkte der Klasse II im Jahr 2021 und für risikoarme Produkte der Klasse I im Jahr 2022.
Das MFDS fügte die folgenden Klarstellungen zu den UDI-Vorschriften hinzu:
Änderungen bei KGMP-Audits (koreanische Gute Herstellungspraxis)
Die südkoreanische Behörde hat die Auditverfahren und die Dokumentationspflicht im Rahmen der KGMP-Vorschriften für Qualitätsmanagementsysteme vereinfacht. Diese Änderungen sind am 1. März 2017 in Kraft getreten.
Die KGMP-Auditänderungen umfassen:
Klarstellung zu Ausgabenberichten
Das MFDS hat erläutert, wie oft südkoreanische Registrierungsinhaber Ausgabenberichte mit Informationen darüber übermitteln müssen, wie ihre Produkte Gesundheitsdiensleistern und einrichtungen wirtschaftliche Vorteile bringen.
Diese Ausgabenberichte müssen jährlich erstellt werden, innerhalb von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs. Die Antragsteller müssen diese Berichte zusammen mit unterstützenden Daten fünf Jahre lang aufbewahren. Die südkoreanischen Behörden können diese Berichte jederzeit anfordern.
„Es ist nicht einfach, zu unterscheiden oder zu erkennen, ob die Bereitstellung eines wirtschaftlichen Vorteils für einen Gesundheitsdienstleister mit der Unterstützung des Vertriebs eines Produkts zusammenhängt“, erläutert Kim. „Als Gegenmaßnahme hierfür müssen Medizinprodukte-Unternehmen Ausgabenberichte zu wirtschaftlichen Vorteilen erstellen, was die Eigenmelde- und Überwachungsfunktionen der Antragsteller fördern soll und größere Transparenz auf dem Markt sicherstellen soll.“
Laut MFDS tritt die Ausgabenberichtspflicht am 3. Juni 2017 in Kraft.
Weitere Ressourcen zu den südkoreanischen Vorschriften
Weitere Informationen zum südkoreanischen Medizinproduktemarkt erhalten Sie in unserem Whitepaper, unserem Übersichtsvideo und in unserem regulatorischen Ablaufdiagramm (alle auf Englisch).