2016年 8月 9日

Die US-Behörde hat neue Empfehlungen zur Ermittlung abgegeben, wann ein neuer 510(k)-Antrag aufgrund von Änderungen an zugelassenen Medizinprodukten notwendig ist.

When do medical device changes require filing a new 510(k) with the US FDA?

Die US Food and Drug Administration hat erstmals im Jahr 1997 Empfehlungen hierzu veröffentlicht. Im neuen Entwurf will die Behörde verschiedene Punkte klarstellen, darunter die Formulierung „könnte die Sicherheit oder Wirksamkeit des Produkts wesentlich beeinflussen“, die manchen Herstellern bei der Ermittlung, ob Änderungen an ihren Produkten einen neuen 510(k)-Antrag erforderlich machen, Schwierigkeiten bereitete.

Richard Vincins, Emergo-Vizepräsident für Qualitätssicherungsberatung, meint, dass der neue Entwurf Rückmeldungen der Medizinproduktebranche stärker berücksichtigt als die vorherige Version der Empfehlungen aus den Jahren 2012 und 2013.

„Dieses Mal hat die FDA eine Leitlinie veröffentlicht, die auf den ersten Block ein paar Vorschläge der Industrie anerkannt und hinzugefügt hat, die vorher angeschnitten wurden“, erklärt Vincins. 

„Und interessanter ist eine separate Leitlinie nur für Änderungen an Software“, fügt er hinzu. 

(Emergo wird die neue Software-Leitlinie der FDA in einem separaten Blogbeitrag analysieren.)

„Leitsätze“ für neue 510(k)-Ermittlungen

Die neue Leitlinie enthält mehrere „Leitsätze“, die Hersteller bei der Entscheidung beachten sollten, ob neue 510(k)-Anträge für Änderungen oder Modifikationen für ihre Produkte notwendig sind, darunter die folgenden Punkte:

  • Änderungen, die mit der Absicht durchgeführt wurden, die Sicherheit oder Wirksamkeit eines Produkts wesentlich zu beeinflussen: Bei Änderungen, die an einem Produkt durchgeführt wurden, um die Sicherheit oder Wirksamkeit zu verbessern, ist wahrscheinlich laut Leitlinie ein neuer Antrag erforderlich. Aber Änderungen, die die Sicherheit oder Wirksamkeit eines Produkts nicht beeinflussen sollen, sollten dennoch untersucht werden, um zu ermitteln, ob sie solche Auswirkungen haben könnten, was ebenfalls einen neuen 510(k)-Antrag erforderlich machen würde.
  • Einsatz von Risikoanalysen: Unabhängig davon, ob ein Hersteller beabsichtigt, dass Modifikationen die Sicherheit und/oder Wirksamkeit des Produkts beeinflussen, sollte der Hersteller eine Risikoanalyse durchführen, um zu ermitteln, ob und welche neuen Risiken durch die Modifikationen eingeführt werden. Solche Prüfungen sollten zumindest einen Hinweis auf die Notwendigkeit eines neuen 510(k)-Antrags geben, so die Leitlinie.
  • Unbeabsichtigte Auswirkungen: Hersteller sollten Maßnahmen setzen, um herauszufinden, ob Modifikationen an ihren Produkten unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Sicherheit oder Wirksamkeit der Produkte haben. Änderungen an den verwendeten Materialien können zum Beispiel unbeabsichtigterweise die Leistung eines Produkts beeinflussen.
  • Risikomanagement: Hersteller sollten Risikokonzepte einschließlich der in der ISO-Norm 14971 enthaltenen einsetzen, um zu ermitteln, wie neue Modifikationen an ihren Produkten die Sicherheit und Wirksamkeit beeinflussen. „Da 21 CFR 807.81(a)(3)(i) einen neuen 510(k)-Antrag erfordert, wenn eine Änderung ‚die Sicherheit oder Wirksamkeit wesentlich beeinflussen könnte‘ sollten sowohl Sicherheit und Wirksamkeit bei der Analyse des Risikoprofils eines Produkts berücksichtigt werden“, so die Leitlinie.
  • Wahl geeigneter Vergleichsprodukte: Hersteller sollten bei Risikoanalysen Vergleiche der geänderten Produkte mit den neuesten, von der FDA freigegebenen Versionen der Produkte anstellen. „Hersteller können eine Anzahl von Änderungen durchführen, ohne einen neuen 510(k) einzureichen, aber jedes Mal, wenn sie eine Änderung machen, sollten sie das Produkt mit ihrem zuletzt freigegebenen Produkt vergleichen“, gibt die Leitlinie an.

Wesentliche Arten von Änderungen, bei denen ein neuer 510(k)-Antrag erforderlich sein kann

Die Leitlinie teilt die Arten von Änderungen, bei denen ein neuer Antrag erforderlich sein kann, in drei Kategorien auf: Technologie, technische oder Leistungsänderungen und Materialänderungen.

In Bezug auf Kennzeichnungsänderungen merkt die FDA an, dass zwischen Änderungen am vorgesehenen Verwendungszweck und Indikationen für die Verwendung wesentliche Unterschiede bestehen. Beispiele bei Änderungen an den Indikationen für die Verwendung auf der Etikettierung, bei denen üblicherweise neue 510(k)-Anträge erforderlich sind, umfassen:

  • Wiederverwendung eines vorher als Einwegprodukt gekennzeichneten Produkts
  • Änderung von rezeptpflichtig auf nicht rezeptpflichtig
  • Änderungen, die einen neuen therapeutischen oder diagnostischen Anspruch einführen, oder die das Produkt in einer neuen Patientenpopulation einführen

Andererseits ist bei den folgenden Beispielen von Etikettierungsänderungen vermutlich kein neuer Antrag erforderlich:

  • Änderungen am Namen oder der Beschreibung eines Produkts, die weiterhin mit den derzeitigen Indikationen für die Verwendung übereinstimmen
  • Änderungen zur besseren Klarheit oder Lesbarkeit, die die freigegebenen Indikationen für die Verwendung nicht beeinflussen

Bei Änderungen an Technologie, technischen oder Leistungsänderungen sollten sich die Hersteller die folgenden Fragen stellen, um zu entscheiden, ob ein neuer 510(k)-Antrag erforderlich ist:

  • Wirkt sich die Änderung auf den Regelmechanismus, das Prinzip oder den Energietyp aus?
  • Wirkt sich die Änderung auf die Sterilisation, Reinigung oder Desinfektion des Produkts aus?
  • Wirkt sich die Änderung auf die Verpackung oder Ablaufdaten aus?
  • Gibt es Änderungen in den Abmessungen, Leistungsangaben, Patienten-/Benutzerschnittstellen oder ähnlichen Merkmalen des Produkts?

Bei manchen Materialänderungen an Produkten sind ebenfalls neue 510(k)-Anträge sowie wesentliche Etikettierungs- oder Spezifikationsänderungen erforderlich.

Bei Materialänderungen sind unter anderem die folgenden Faktoren zu beachten:

  • Wirkt sich die Änderung auf den Materialtyp oder die Rezeptur, chemische Zusammensetzung oder Materialbearbeitung aus?
  • Kommt das geänderte Material in direkten Kontakt mit Körpergewebe oder Körperflüssigkeiten?
  • Weist eine Risikoanalyse auf neue oder erhöhte Probleme bei der Biokompatibilität hin?

Die Leitlinie enthält Ablaufdiagramme für alle drei Hauptkategorien von Änderungen, die oben besprochen wurden.