2016年 7月 29日
Die US Food and Drug Administration empfiehlt Schritte für Hersteller und FDA-Mitarbeiter zur zeitgleichen Zulassung von therapeutischen Produkten und IVD-Begleitdiagnostika.
Im neuen Leitlinienentwurf merkt die Behörde an, dass eine „gemeinsame Entwicklung“ von therapeutischen Produkten zusammen mit IVD-Begleitdiagnostika notwendig ist, um „Innovationen in der Präzisionsmedizin zu ermöglichen“. Die FDA definiert den Begriff „gemeinsame Entwicklung“ (codevelopment) als eine Entwicklung, die Prinzipien zur Produktentwicklung, Marktzulassung und Planung klinischer Studien umfasst. Üblicherweise wird ein therapeutisches Produkt, bei dem ein IVD für Sicherheit und Wirksamkeit notwendig ist, nicht zugelassen, wenn dieses IVD nicht bereits von der FDA genehmigt oder zugelassen wurde oder wenn für dieses IVD noch kein Zulassungsantrag gestellt wurde.
Allgemeine Empfehlungen für gemeinsame Entwicklung
„Therapeutische Produkte und IVD werden üblicherweise mit unterschiedlichen Zeitplänen entwickelt, unterliegen unterschiedlichen regulatorischen Vorschriften und haben unterschiedliche Kontaktpunkte mit den jeweiligen Prüfzentren bei der FDA“, wird in der Leitlinie angemerkt. „Das Zusammenlegen der zwei Entwicklungsprozesse, um die gleichzeitige Marktzulassung eines therapeutischen Produkts und seines entsprechenden IVD-Begleitdiagnostikums erfordert, dass die Sponsoren beider Produkte ein allgemeines Verständnis beider Prozesse haben.“
In Anbetracht der wesentlich unterschiedlichen Zulassungswege für therapeutische Produkte und IVD empfiehlt die FDA, dass Hersteller das Angebot der sogenannten Meetings vor der Antragstellung (Pre-Submission Meetings, PSM) mit entweder Mitarbeitern des Zentrums für medizinische Geräte und Einhaltung der Strahlensicherheit (Center for Devices and Radiological Health, CDRH) oder des Zentrums für biologische Bewertung und -Forschung (Center for Biologics Evaluation and Research, CBER) für IVD-Begleitdiagnostika sowie mit Mitarbeitern des Zentrums für Arzneimittelbewertung und -Forschung (Center for Drug Evaluation and Research, CDER) für therapeutische Produkte nutzen.
„In beiden Szenarien werden die Prüfzentren einander üblicherweise konsultieren, um eine koordinierte Prüfung sicherzustellen“, wird in der Leitlinie angemerkt.
Klinische Überlegungen
Bei der gemeinsamen Entwicklung von therapeutischen Produkten und IVD-Begleitdiagnostika sind auch zusätzliche Überlegungen in Fällen angebracht, in denen klinische Studien für die Zulassung vor der Markteinführung notwendig sind.
In der Leitlinie werden mehrere Punkte besprochen, die Hersteller und Sponsoren bei klinischen Studien beachten sollten, unter anderem folgende Punkte:
Erfüllung der Vorschriften für Ausnahmegenehmigungen für Forschungszwecke (Investigational Device Exemption - IDE) und/oder neue Arzneimittel für Forschungszwecke (Investigational New Drug - IND) für therapeutische Produkte und/oder IVD-Begleitdiagnostika, die klinischen Studien unterzogen werden.
Durchführung von Risikoanalysen von IVD für Forschungszwecke in Bezug auf die Probanden
Ermittlung, ob ein IVD als ein IVD mit wesentlichem oder unwesentlichem Risiko eingestuft wird.
Sicherstellung, dass die klinischen Studien so designt sind, dass die Studien Nachweise der Sicherheit und Wirksamkeit für sowohl therapeutische Produkte als auch deren IVD-Begleitdiagnostika erbringen können.
Die FDA merkt an, dass in Fällen, in denen die IVD-Begleitdiagnostika ein wesentliches Risiko für die Probanden darstellen, IDE-Anträge für die assoziierten therapeutischen Produkte vor Beginn der klinischen Studien eingereicht und genehmigt werden müssen.
„Die Einreichung von IVD-Daten für die IND erfüllt die IDE-Antragspflicht nicht“, wird in der Leitlinie gewarnt.
Planung gleichzeitiger FDA-Zulassungen
Um eine gleichzeitige US-Marktzulassung für sowohl ein therapeutisches Produkt als auch das zugehörige IVD-Begleitdiagnostikum zu erlangen, empfiehlt die FDA, dass Hersteller die möglicherweise wesentlich unterschiedlichen Prüfungszeitrahmen für Arzneimittel und biologische Präparate im Vergleich zu IVD berücksichtigen.
Die Leitlinie erläutert einige Methoden zum Management der unterschiedlichen Zeitrahmen, unter anderem:
Modulare PMA-Anträge: ermöglichen den Antragstellern Abschnitte ihrer PMA-Anträge einzeln einzureichen, sobald diese vollständig sind, anstatt des gesamten Antrags.
Anträge auf Prüfung vor der Markteinführung: In Fällen, in denen zugelassene IVD für als Zielpopulationen oder Therapeutika eingesetzt werden sollen, als in der Zulassung angegeben, können Hersteller PMA-Zusätze für die neuen Verwendungszwecke einreichen.
Schriftliche Vollmachten: Therapeutische und IVD-Sponsoren (falls es sich um zwei getrennte Parteien handelt) können schriftliche Vollmachten erteilen, um jeder Partei zu ermöglichen, bei Freigabe- und Zulassungsanträgen auf die Anträge der anderen Partei zu verweisen.
Hersteller sollten anhand der Leitlinie selbst ermitteln, wie sie die Empfehlungen der FDA am besten umsetzen können.