2014年 4月 10日

Die indischen Arzneimittel- und Medizinproduktebehörden verlangen ab September 2014 (Text auf Englisch) die Kennzeichnung von importierten Produkten.

Die indische Arzneimittelaufsicht (Drug Controller General of India) der zentralen Kontrollorganisation für Arzneimittelstandards (Central Drugs Standard Control Organization, CDSCO) verlangt, dass Vertreiber am Zollhafen „für Indien spezifische“ Kennzeichnungen auf ihren importierten Produkte anbringen. Die Kennzeichnung sollte den Namen des Importeurs und/oder des Vertreibers sowie die Importlizenznummer enthalten.

Die CDSCO wird die neue Kennzeichnungsvorschrift erst ab dem 28. September 2014 durchsetzen, um den betroffenen Importeuren ausreichend Zeit zur Einhaltung zu geben und um einen kurzfristigen Mangel an Medizinprodukten auf dem indischen Markt zu vermeiden.