2013年 9月 13日

Am 29. August 2013 trat eine neue EU-Verordnung für Medizinprodukte in Kraft, die tierisches Gewebe verwenden.

Die EU-Verordnung Nr. 722/2012 verlangt von Herstellern, in deren Produkten Gewebe tierischen Ursprungs eingesetzt werden, dass sie angemessene Risikomanagement- und sonstige Verfahren umsetzen, um die Übertragung von Krankheiten tierischen Ursprungs auf Patienten und Anwender der Produkte zu verhindern. Die Verordnung schreibt auch vor, dass die betroffenen Hersteller bestimmte Risikoanalyse- und Risikomanagementverfahren vor der Einreichung ihrer Konformitätsbewertungsanträge gemäß der Medizinprodukterichtlinie oder der Richtlinie für aktive implantierbare medizinische Geräte durchführen müssen.

Außerdem müssen die EU-Mitgliedstaaten nun verifizieren, dass die aktiven Benannten Stellen in ihrem Zuständigkeitsbereich über aktuelle Informationen über alle von der neuen Verordnung betroffenen Medizinprodukte verfügen. Die Benannten Stellen müssen wiederum die Risikomanagement- und Risikoanalyseverfahren der Hersteller, deren Material- und Produktionskontrollen prüfen und feststellen, ob die Herkunft und die Verarbeitung der tierischen Gewebe bei einer Konformitätsbewertung auditiert werden sollten.

Die betroffenen Hersteller müssen diese neue Verordnung befolgen, um die CE-Kennzeichnung für ihre Produkte zu erlangen.

作者

  • Stewart Eisenhart

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